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   LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04   

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https://dejure.org/2004,3189
LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04 (https://dejure.org/2004,3189)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2004 - 8 Sa 721/04 (https://dejure.org/2004,3189)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2004 - 8 Sa 721/04 (https://dejure.org/2004,3189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gratifikation / Betriebsübung / wirtschaftliche Notlage / Störung der Geschäftsgrundlage / Treu und Glauben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 611
    Gratifikation / Betriebsübung / wirtschaftliche Notlage / Störung der Geschäftsgrundlage / Treu und Glauben

  • IWW

    BGB § 242 BGB § 275 Abs. 1 BGB § 276 BGB § 279 a.F. BGB § 313 n.F. BGB § 611 BGB § 615 ArbGG § 72 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Rückgängigmachung eines durch betriebliche Übung entstandenen Anspruchs eines Arbeitnehmers auf die Gewährung einer Gratifikation; Möglichkeit des Arbeitgebers zur Verhinderung des Entstehens einer betrieblichen Übung durch Freiwilligkeitsvorbehalt, ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 276; ; BGB § 279 a.F.; ; BGB § 313 n.F.; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; ArbGG § 72 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beschränkung betriebsüblicher Gratifikation bei wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • yumpu.com (Auszüge)

    Gratifikation, Geschäftsgrundlage, Existenzgefährdung, Vertrauensschutz in Fortbestand BAGRechtsprechung, betriebliche Übung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gratifikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 05.07.1968 - 3 AZR 134/67

    Betriebliche Übung - Rentenversicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Selbst wenn eine solche Sichtweise auf diejenigen Arbeitnehmer zutreffen sollte, welche in der Vergangenheit selbst noch in den Genuss der Gratifikation als freiwilliger Sozialleistung gelangt sind, versagt der Gedanke der Kontinuität jedenfalls bei denjenigen Arbeitnehmern, welche unter Geltung einer rechtsverbindlich gewordenen Betriebsübung in den Betrieb eintreten und - wie es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 6, 10; Urteile vom 17.09.1970 und vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 32) entspricht, sogleich von der bestehenden betrieblichen Übung erfasst werden, ohne erst selbst die Anspruchsvoraussetzungen in eigener Person erfüllt haben zu müssen.

    Die hierfür maßgebliche Begründung, dass nämlich der neu eintretende Arbeitnehmer regelmäßig von der Gewährung von Gratifikationsleistungen erfährt und diese damit konkludent zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 6), bedeutet nicht, dass auf diesem Wege zugleich auch der vormalige Charakter der Gratifikation als freiwilliger Sozialleistung vermittelt wird.

  • BAG, 23.06.1994 - 6 AZR 853/93

    Betriebsrisiko - Stillegung eines privaten Schlachthofs

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Weder trifft es zu, dass das Bundesarbeitsgericht noch vor wenigen Jahren seinen früheren Standpunkt bestätigt habe - die zitierte Entscheidung (BAG, Urteil vom 23.06.1994 - 6 AZR 853/93 - NZA 1995, 468 = AP § 615 BGB Nr. 56) betrifft Fragen des Betriebsrisikos bei Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit ohne Bezug zu Fragen des Gratifikationsrechts und weist das Vergütungsrisiko dem Arbeitgeber zu -, noch kann unter Berücksichtigung der Fortentwicklung der arbeitsrechtlichen Dogmatik und der im Schrifttum ganz überwiegend geäußerten Bedenken von einer gefestigten Rechtsüberzeugung ausgegangen werden, welche das Vertrauen rechtfertigte, die arbeitsrechtliche Entscheidungspraxis werde gleichsam unbelehrbar an der überkommenen Auffassung festhalten.
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Erklärt der Arbeitgeber demgegenüber ausdrücklich, die Gewährung der Leistung erfolge ohne Rechtsanspruch und ohne Bindungswillen für die Zukunft, kann er in jedem Jahre erneut frei darüber entscheiden, ob, in welchem Umfang und unter welchen Gesichtspunkten er zusätzliche Leistungen gewähren will (BAG, Urteil vom 12.01.2000 -10 AZR 840/98 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 223).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    (1) Hierbei ist zunächst der Umstand zu berücksichtigen, dass es der Arbeitgeber schon bei Abschluss des Arbeitsvertrages - z.B. durch Einführung einer "doppelten Schriftformklausel" (BAG, Urteil vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 63) bzw. durch einen Vorbehalt bei erstmaliger (freiwilliger) Leistungsgewährung in der Hand hat, die Entstehung eines vertraglichen Anspruchs auf künftige Gratifikationsleistung von vornherein auszuschließen.
  • BAG, 17.04.1957 - 2 AZR 411/54

    Mehrjährige vorbehaltlose Zahlung - Rechtsanspruch auf Weihnachtsgratifikation -

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    So könne sich - nicht anders als bei der Gewährung betrieblicher Ruhegelder - auch bei der Gewährung einer ursprünglich freiwillig gezahlten Weihnachtsgratifikation die arbeitsvertragliche Verpflichtung zur gegenseitigen Treue dahingehend auswirken, dass - abhängig von den Umständen des Einzelfalls - der Arbeitnehmer eine vorübergehende oder dauerhafte Leistungskürzung oder gar den Wegfall der Leistung hinzunehmen habe (BAG, Urteil vom 17.04.1957 - 2 AZR 411/54 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 5).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Auch wenn die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnkürzung stellt (BAG, Urteil vom 01.07.1999 - 2 AZR 826/99 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 53), ist dieser Weg doch geeignet, eine unzumutbare Belastung des Arbeitgebers - mit Wirkung für die Zukunft - zu beseitigen.
  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 408/02

    Weihnachtsgeld - anteiliger Anspruch im Austrittsjahr

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Allein die Bezeichnung als Weihnachtsgeld ist demgegenüber für die rechtliche Einordnung ohne Aussagekraft, da sich insoweit ein feststehender Sprachgebrauch im Arbeitsleben nicht feststellen lässt (LAG Hamm, Urteil vom 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01; BAG, Urteil vom 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Hierzu ist zwar allein der Hinweis auf die "Freiwilligkeit" nicht genügend (BAG, Urteil vom 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 243).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Eine stillschweigende Änderung der einmal begründeten Betriebsübung durch eine gegenteilige dreimalige "negative Betriebsübung" (vgl. BAG, Urteil vom 04.05.1999 - 10 AZR 290/98 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 55) liegt erkennbar nicht vor.
  • LAG Hamm, 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01

    Gratifikation, Sonderzahlung, Weihnachtsgeld, Arbeitsentgelt, anteilige Zahlung,

    Auszug aus LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04
    Allein die Bezeichnung als Weihnachtsgeld ist demgegenüber für die rechtliche Einordnung ohne Aussagekraft, da sich insoweit ein feststehender Sprachgebrauch im Arbeitsleben nicht feststellen lässt (LAG Hamm, Urteil vom 18.04.2002 - 8 Sa 1164/01; BAG, Urteil vom 21.05.2003 - 10 AZR 408/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 8).
  • BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87

    Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung

  • LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03

    Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung

  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 262/64

    Solidarität - Betriebsverbundenheit - Konkurs - Gratifikationsansprüche -

  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

  • ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11

    Einzelfallentscheidung zur Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grund einer

    Bei der Gewährung einer Gratifikation aufgrund einer betrieblichen Übung kommt eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers nicht in Betracht (LAG Hamm, Urteil v. 13.09.2004, 8 Sa 721/04, NZA-RR 2005, S. 237 f.).

    Ohne besondere Anhaltspunkte kann das Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers auch nicht als Geschäftsgrundlage der Gratifikationszuwendung angesehen werden (vgl. dazu ebenfalls ausführlich LAG Hamm, Urteil v. 13.09.2004, 8 Sa 721/04, a. a. O.).

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